Wissenswertes über Baltic Seaside Properties
Sie haben Fragen zu unseren Immobilien, Projekten oder unserem Konzept für hochwertige Ferienimmobilien an der Ostsee? In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Erwerb, die Entwicklung und den Betrieb von Ferienimmobilien sowie zu unseren Leistungen als Partner für besondere Immobilienprojekte an der Küste.
Verkauf Ferienimmobilien
1. Unser Immobilienangebot
Welche Immobilien bietet Baltic Seaside Properties zum Kauf an?
Wir bieten Ihnen ausgewählte Ferienimmobilien in renommierten Ostseebädern an. Dazu gehören vor allem Eigentumswohnungen in historischen Villen, denkmalgeschützten Gebäuden und Häusern der charakteristischen Bäderarchitektur. Dabei ist es unser Anspruch, Ihnen gestalterisch besonders hochwertige Immobilien anzubieten. Je nach Projekt finden Sie bei uns hochwertig sanierte und gerade fertiggestellte Bestandsimmobilien oder Wohnungen in laufender Sanierung. Die angebotenen Einheiten unterscheiden sich in ihrer Lage, Größe, Architektur und Ausstattung. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der jeweiligen Projektseite und in unseren Verkaufsunterlagen.
An welchen Standorten bieten Sie Ferienimmobilien an?
Aktuell bieten wir 5 Ferienimmobilien-Objekte an 4 Standorten an. Dazu zählen Binz auf Rügen, Heringsdorf und Bansin auf Usedom sowie Hiddensee. Unser Angebot verändert sich durch neue Projekte, Reservierungen und Verkäufe regelmäßig. Sprechen Sie uns daher gerne direkt per E-Mail unter verkauf@baltic-seaside-properties.de oder telefonisch unter 040-53 799 64-00 an.
Welche Objekte bieten Sie aktuell konkret an?
In Binz auf Rügen bieten wir aktuell Ferienwohnungen in der Villa Esperance an. In Bansin auf Usedom sind Ferienwohnungen in den Denkmälern Villa Seeblick und Villa Meeresblick verfügbar. Weiterhin bieten wir in Heringsdorf zwei Townhouses an. Auf der Insel Hiddensee ist ein Ferienhaus verfügbar. Sprechen Sie uns daher gerne direkt per E-Mail unter verkauf@baltic-seaside-properties.de oder telefonisch unter 040-53 799 64-00 an.
Was zeichnet die Immobilien von Baltic Seaside Properties aus?
Viele unserer Immobilien liegen in unmittelbarer Strandnähe und verfügen über eine besondere architektonische oder historische Identität. Häufig handelt es sich um denkmalgeschützte Villen oder andere Gebäude der charakteristischen Bäderarchitektur. Dabei kontrastieren wir die historische Gebäudestruktur häufig mit einem modernen Interieur-Design im Pariser Stil. Die architektonische Planung und die bauliche Umsetzung steuern wir mit unseren eigenen Teams. Bei Projekten in der Entwicklung können wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Grundrisse und Ausstattungen entwickeln.
Verkaufen Sie ausschließlich Ferienwohnungen?
Unser Angebot konzentriert sich überwiegend auf hochwertige Eigentumswohnungen, die baurechtlich als Ferienwohnungen genehmigt sind. Einzelne Projekte können außerdem Ferienhäuser, Penthouses, Maisonettewohnungen, Townhouses oder gewerblich nutzbare Einheiten umfassen.
Sind alle auf der Website gezeigten Immobilien noch verfügbar?
Auf den Objekt-Webseiten sind die Wohnungen als verfügbar, reserviert oder verkauft gekennzeichnet. Der Status einer Wohnung kann sich kurzfristig ändern. Eine verbindliche Auskunft zur Verfügbarkeit einer bestimmten Wohnung erhalten Sie direkt von uns im persönlichen Gespräch. Gerne machen wir Ihnen dabei auch alternative Vorschläge.
Können Sie auch eine gewerbliche Denkmalsanierung eines MFH gesamthaft begleiten?
Ja, wir können für Sie ein Denkmal sanieren, das über die Denkmal-Abschreibung steuerlich sehr attraktiv sein kann. Hier haben wir mehrere Objekte im Portfolio, die sich dafür sehr gut eignen. Dabei handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit 4 bis 12 Wohnungen. Wir können für Sie die Architektenplanung, die bauliche Denkmalsanierung, die steuerliche Aufbereitung und die Ferienvermietung übernehmen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren liegt die steuerliche Ersparnis in der Regel im 6 bis 7-stelligen Bereich.
2. Auswahl, Beratung und Besichtigung
Wie finde ich die für mich passende Ferienimmobilie?
Am besten beginnen wir mit Ihren persönlichen Vorstellungen. Möchten Sie die Wohnung überwiegend selbst nutzen, regelmäßig an Feriengäste vermieten oder beide Nutzungsformen miteinander verbinden? Ebenso wichtig sind Ihre bevorzugte Lage, die gewünschte Größe, Ihr Budget und der Fertigstellungsstand. In einem persönlichen Gespräch gleichen wir Ihre Wünsche mit unseren verfügbaren Wohnungen ab. Anschließend erhalten Sie von uns passende Exposés, Grundrisse, Preislisten und weitere Projektinformationen.
Beraten Sie mich auch persönlich?
Ja, selbstverständlich. Eine Ferienimmobilie sollte zu Ihren persönlichen Wünschen und langfristigen Plänen passen. Deshalb nehmen wir uns gerne die Zeit, mit Ihnen über Lage, Nutzung, Vermietung, Ausstattung und Budget zu sprechen. Sie haben während des gesamten Kaufprozesses einen persönlichen Ansprechpartner. Sofern die Ferienwohnung noch im Bau ist, berät Sie fachlich einer unserer Architekten. So können wir Ihre individuellen Wünsche bestmöglich berücksichtigen.
Kann ich die Immobilien besichtigen?
Ja, Besichtigungen sind jederzeit nach Terminvereinbarung möglich. Bei fertiggestellten Immobilien können wir Ihnen die voll ausgestattete Wohnung zeigen. Befindet sich ein Projekt noch in Sanierung oder im Bau, zeigen wir Ihnen gerne die Baustelle vor Ort in Verbindung mit der Planung, den Visualisierungen sowie den Materialien. Wir legen Wert darauf, dass bei einer Besichtigung fachliche Aspekte und nicht der Verkauf im Mittelpunkt stehen. Daher führen wir unsere Besichtigungen nicht mit Vertriebsmitarbeitern, sondern in der Regel mit dem Architekten oder dem Bauleiter durch.
Kann ich auch kurzfristig einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Wir versuchen gerne, auch kurzfristige Termine möglich zu machen. In der Regel klappt dies sogar am selben Tag.
Welche Unterlagen erhalte ich vor meiner Kaufentscheidung?
Sie erhalten von uns die für das jeweilige Projekt verfügbaren Informationen. Dazu gehören in der Regel das Exposé, die Grundrisse und eine Preisliste. Bei näherem Interesse stellen wir Ihnen einen umfangreichen Datenraum mit allen formalen Unterlagen und Musterverträgen zusammen. Bei Bedarf können wir diesen auch für Ihre Bank zusammenstellen.
Können Flächen, Grundrisse oder Ausstattungsdetails noch geändert werden?
Bei Immobilien in Planung, Sanierung oder Bau können sich einzelne Details im Zuge der Ausführungsplanung verändern. Dies ist häufig der Fall, wenn es individuelle Wünsche in Bezug auf den Grundriss oder die Ausstattung gibt. Individuelle Anpassungen sind bei uns die Regel, und wir machen hierzu gerne Vorschläge für einzelne Aspekte.
3. Reservierung und Kauf
Kann ich eine Wohnung reservieren?
Ja, Sie können nach der Besichtigung gerne eine Wohnung reservieren. Das gibt Ihnen Zeit, in Ruhe über die Entscheidung nachzudenken, die Unterlagen zu prüfen, Ihre Finanzierung abzustimmen und den Notartermin vorzubereiten.
Wie läuft der Kauf einer Ferienimmobilie ab?
Zunächst lernen wir Ihre Wünsche kennen und stellen Ihnen die passenden verfügbaren Wohnungen vor. Nach der Besichtigung erhalten Sie die relevanten Verkaufs- und Vertragsunterlagen zur Prüfung. Wenn Sie sich für eine Wohnung entschieden haben, wird der notarielle Kaufvertrag vorbereitet und Ihnen rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung gestellt. Nach der Beurkundung und dem Eintritt der vertraglich vereinbarten Voraussetzungen wird der Kaufpreis fällig. Bei noch nicht fertiggestellten Wohnungen kann die Zahlung in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt erfolgen.
Kann ich den Notar selbst auswählen?
Ja, das ist möglich. Bei unseren Projekten arbeiten wir mit einem Hamburger Notariat zusammen, das die Immobilie und die dazugehörigen Unterlagen in der Regel bereits aufgrund der Teilungserklärung kennt. Das erleichtert in vielen Fällen die Vorbereitung des Kaufvertrags. Eine Zusammenarbeit mit dem von Ihnen präferierten Notar ist ebenfalls möglich.
Wann wird der Kaufpreis fällig?
Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach Ihrem notariellen Kaufvertrag. Bei einem Bau- oder Sanierungsprojekt wird der Kaufpreis in mehreren Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt fällig. Die einzelnen Raten und ihre Voraussetzungen sind im Kaufvertrag festgelegt. Bei einer fertiggestellten Bestandsimmobilie wird der Kaufpreis zum größten Teil mit der ersten Rate fällig. Die abschließende Rate erfolgt dann nach Übergabe.
Welche Kaufnebenkosten sollte ich einplanen?
Zusätzlich zum Kaufpreis fallen grundsätzlich Grunderwerbsteuer sowie Kosten für das Notariat und das Grundbuch an. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 6 Prozent. Für Notar- und Grundbuchkosten sollten Sie erfahrungsgemäß eine zusätzliche Größenordnung von rund 1 Prozent einplanen. Eine Maklercourtage fällt bei uns nicht an, da Sie direkt bei uns als Bauträger kaufen.
Ist der Kauf provisionsfrei?
Eine Maklercourtage fällt bei uns nicht an, da Sie direkt bei uns als Bauträger kaufen. Dies ist nur dann anders, wenn Sie einen Makler mit einer Suche beauftragt haben.
Gehören Küche, Möblierung und Stellplatz zum Kaufpreis?
In der Regel sind unsere Ferienwohnungen mit einem Basispreis ausgewiesen. Der Stellplatz sowie Küche und Möblierung werden zusätzlich berechnet. Bei Küche und Möblierung verrechnen wir exakt unsere Kosten und geben alle Rabatte weiter.
Fällt auf Küche, Möbel und Ausstattung Grunderwerbsteuer an?
Bewegliche Gegenstände wie Küche, Möbel und Ausstattung unterliegen grundsätzlich nicht der Grunderwerbsteuer. Die Kosten für diese Komponenten dokumentieren wir in einem detaillierten Anhang zum Kaufvertrag. Grundsätzlich empfehlen wir immer, einen Immobilienkaufvertrag mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.
4. Finanzierung und steuerliche Fragen
Unterstützen Sie mich bei der Finanzierung?
Wir stellen Ihnen alle Objektunterlagen in einem Datenraum zusammen, die Sie für Ihre Bank benötigen. Sofern Rückfragen entstehen, können wir gerne mit Ihrer Bank in Kontakt treten. Wir können Ihnen auch Kontakte zu regionalen Banken vermitteln, die sich im Bereich Ferienimmobilien sehr gut auskennen. Aktuell ist für eine Bankfinanzierung in der Regel ein relevanter Eigenkapitalanteil erforderlich.
Gibt es Besonderheiten bei der Finanzierung einer Ferienimmobilie?
Das Geschäftsmodell von Ferienimmobilien ist die gewerbliche Ferienvermietung. Erfahrungsgemäß haben nicht alle Banken mit Ferienvermietung Erfahrung und können Ferienwohnungen daher nicht immer gut einschätzen. Trotzdem finanzieren die meisten unserer Kunden mit ihrer Hausbank. Die Alternative ist vielfach eine Bank aus der Region, die Ferienimmobilien sehr häufig finanziert.
Welche steuerlichen Aspekte sollte ich beim Kauf beachten?
Hier steht im Mittelpunkt, ob eine rein private Nutzung oder eine gewerbliche Ferienvermietung geplant ist. Bei gewerblicher Ferienvermietung fällt beim Kauf der Ferienwohnung keine 19%ige Mehrwertsteuer an. Der Kauf erfolgt zum Nettopreis. Dafür muss eine „Optierung zur Umsatzsteuer“ vorgenommen werden. Das heißt, dass von den Vermietungserlösen 7% Mehrwertsteuer abgeführt werden müssen. In der gewerblichen Ferienvermietung ist weiterhin wichtig, dass das Gebäude und das Inventar der Wohnung abgeschrieben werden können. Weiterhin können mögliche Fremdkapitalzinsen als Kosten geltend gemacht werden. In der Praxis führt das dazu, dass ein großer Teil der Vermietungserlöse „steuerfrei“ sein wird. Für die Einordnung in Ihre persönliche steuerliche Situation empfehlen wir Ihnen grundsätzlich die Diskussion mit Ihrem Steuerberater. Wichtig: Auch in der gewerblichen Ferienvermietung können Sie Ihre Immobilie privat nutzen.
Gibt es bei denkmalgeschützten Immobilien steuerliche Vorteile?
Ja, die Abschreibung auf den „denkmalrelevanten Aufwand“ einer Sanierung kann steuerlich sehr spürbar sein. Die Denkmal-Abschreibung erfordert aber, dass Sie vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen Eigentümer einer Ferienwohnung geworden sind. Bitte sprechen Sie uns persönlich an, sofern die Denkmal-Abschreibung für Sie ein wichtiger Punkt ist. Entscheidend ist hierbei, dass wir Sie sehr früh in ein Sanierungsprojekt einbinden.
Warum werden manche Kaufpreise als Nettopreise ausgewiesen?
Sofern Sie planen, Ihre Ferienwohnung zu vermieten, müssen Sie lediglich den Nettopreis ohne Mehrwertsteuer bezahlen. Dies gilt nicht, wenn Sie eine rein private Nutzung als Dauerwohnung planen.
Welche umsatzsteuerlichen Pflichten entstehen durch die Ferienvermietung?
Wenn Sie Ihre Ferienwohnung gewerblich vermieten, handeln Sie als umsatzsteuerlicher Unternehmer. Auf die Beherbergungsleistung führen Sie grundsätzlich den jeweils geltenden Umsatzsteuerbetrag ab. Derzeit gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Sofern wir für Sie die operative Ferienvermietung übernehmen, müssen Sie lediglich die Abrechnungen an Ihren Steuerberater weiterleiten.
Was passiert steuerlich, wenn ich die Ferienvermietung später beende?
Nach einem Zeitraum von 10 Jahren haben Sie steuerlich volle Flexibilität. Sofern Sie früher auf eine rein private Nutzung wechseln, müssen Sie quotal die Mehrwertsteuer auf die Bauleistungen zahlen. Sofern Sie zum Beispiel nach 7 Jahren das Modell wechseln, müssen 30% nachgezahlt werden. Dies gilt nur für die Bauleistungen und nicht für das Grundstück oder den historischen Gebäudewert. Daher würde eine Nachzahlung deutlich geringer ausfallen als 30% auf die 19% Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis. Wir empfehlen Ihnen hierzu ausdrücklich die Diskussion mit Ihrem Steuerberater.
Kann ich die Wohnung nach zehn Jahren ohne Umsatzsteuerkorrektur privat nutzen?
Nach zehn Jahren gewerblicher Ferienvermietung ist der umsatzsteuerliche Berichtigungszeitraum für die Immobilie grundsätzlich abgelaufen. Eine Nachzahlung der Mehrwertsteuer muss dann nicht mehr erfolgen. Die Nutzungsänderung sollte baurechtlich mitvollzogen werden. Dies ist in der Regel jedoch nur ein formaler Akt. Auch hierzu empfehlen wir Ihnen die Diskussion mit Ihrem Steuerberater.
5. Baurechtliche Nutzung und Eigennutzung
Sind die angebotenen Wohnungen als Ferienwohnungen genehmigt? Bei den Projekten handelt es sich um baurechtlich genehmigte Ferienwohnungen. Die Nutzungsart ist in der Baugenehmigung explizit definiert. Das ist in den Seebädern sehr wichtig, da in den Gemeinden sehr streng zwischen Ferienvermietung und dauerhaftem Wohnen unterschieden wird. Die Baugenehmigung zur jeweiligen Immobilie stellen wir Ihnen im Rahmen des Kaufprozesses selbstverständlich zur Verfügung.
Warum ist die Genehmigung als Ferienwohnung so wichtig? Eine Immobilie darf grundsätzlich nur in der baurechtlich genehmigten Form genutzt werden. Ist eine Wohnung nicht zur Ferienvermietung zugelassen, kann das Bauamt diese Nutzung untersagen. Baurechtlich genehmigte Ferienwohnungen sind in vielen Seebädern nur begrenzt verfügbar, da neuer Wohnraum vor allem für dauerhaftes Wohnen geschaffen werden soll. Die baurechtliche Genehmigung ist wirtschaftlich wichtig, da in der Regel die Vermietungserlöse einer Ferienwohnung deutlich höher sind als bei einer Dauerwohnung.
Kann ich meine Ferienwohnung selbst nutzen? Ja, eine Eigennutzung ist selbstverständlich möglich. Sofern wir die operative Ferienvermietung betreuen, besteht die maximal mögliche Flexibilität. Einschränkungen können lediglich durch die steuerlichen Rahmenbedingungen entstehen. Auch hierzu empfehlen wir Ihnen die Diskussion mit Ihrem Steuerberater.
Kann ich die Ferienwohnung später als Erstwohnsitz nutzen? Eine Umnutzung von der Ferienwohnung zum dauerhaften Wohnen ist in aller Regel problemlos möglich. Dafür ist eine formale baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich. Da viele Seebad-Gemeinden dauerhaftes Wohnen fördern, wird eine Umnutzung vielfach begrüßt. Neben dem baurechtlichen Aspekt sollten auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Auch hierzu empfehlen wir Ihnen die Diskussion mit Ihrem Steuerberater.
6. Sanierung, Ausstattung und Übergabe
Was bedeutet der Kauf einer Wohnung während der Sanierung oder Bauphase? In diesem Fall erwerben Sie Ihre Wohnung auf Grundlage der vereinbarten Planung, Baubeschreibung und Ausstattungsstandards. Zum Zeitpunkt des Kaufvertrags ist der spätere Endzustand noch nicht vollständig hergestellt. Der Kaufvertrag regelt den geschuldeten Leistungsumfang, die Zahlungsweise, den vorgesehenen Fertigstellungstermin und die Abnahme. Während der Bauphase informieren wir Sie über die wesentlichen Fortschritte Ihres Projekts.
Kann ich bei Grundriss und Ausstattung mitentscheiden? Ja, die Umsetzung individueller Grundrisse und Ausstattungsvarianten ist bei uns sogar die Regel. Sie werden von einem unserer Architekten begleitet, der die von Ihnen gewünschten Anpassungen vornimmt. Dies ist in vielen Fällen ohne Mehrkosten möglich. Natürlich hängt die Individualisierbarkeit auch vom Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie ab.
Was ist bei einer denkmalgeschützten Immobilie zu beachten? Wenn wir eine denkmalgeschützte Immobilie anbieten, liegen alle denkmalrechtlichen Genehmigungen als Teil der Baugenehmigung vor. Daher bestehen insoweit keine zusätzlichen Risiken. Dem gegenüber stehen die steuerlichen Möglichkeiten der Denkmal-Abschreibung. Auch hierzu empfehlen wir Ihnen die Diskussion mit Ihrem Steuerberater.
Wie wird eine Wohnung übergeben? Der indikative Fertigstellungs- und Übergabezeitpunkt ist in den jeweiligen Verkaufsunterlagen festgehalten. Bei der Sanierung historischer Gebäude können unvorhersehbare Befunde oder behördliche Anforderungen Auswirkungen auf den Bauablauf haben. Vor der Übergabe nehmen wir die Wohnung gemeinsam mit Ihnen ab. Dabei dokumentieren wir den Zustand und halten mögliche Restarbeiten oder Mängel in einem Abnahmeprotokoll fest. Vor Zahlung der letzten Kaufpreisrate werden mögliche Mängel beseitigt.
Welche Gewährleistungsrechte habe ich nach der Übergabe? Ihre Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Abnahme halten wir zunächst erkennbare Mängel gemeinsam mit Ihnen in einem Protokoll fest und kümmern uns um deren Behebung. Sollten Sie später einen weiteren Mangel feststellen, können Sie diesen jederzeit bei uns ansprechen. In der Regel haben Sie bei uns eine gesetzlich vorgegebene Gewährleistung von 5 Jahren.
Welchen energetischen Standard haben die Immobilien? Der energetische Standard ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Bei historischen und denkmalgeschützten Gebäuden müssen wir moderne energetische Anforderungen mit dem Erhalt der wertvollen Bausubstanz verbinden. Bei einer unserer typischen Sanierungen werden die gesamte Gebäudetechnik, die Dämmung und die Fenster erneuert. In den meisten Fällen arbeiten wir mit KfW-Programmen für energetische Sanierungen. Nach Abschluss der Sanierung wird die energetische Zielerreichung dokumentiert. Wir setzen Luft-Wärmepumpen ein und verbinden diese zum Teil mit Gasthermen, sodass Saison- und Tagesspitzen abgedeckt werden können. Im Ergebnis ist der Energieverbrauch nach der Sanierung in der Regel moderat bis gering.
7. Eigentum und laufende Kosten
Was gehört zu meiner Wohnung und was zum Gemeinschaftseigentum? Zu Ihrem Sondereigentum gehören grundsätzlich die Räume und Bestandteile, die Ihrer Wohnung in der Teilungserklärung zugeordnet sind. Fassaden, Dächer, tragende Bauteile, Treppenhäuser und gemeinschaftlich genutzte Flächen gehören üblicherweise zum Gemeinschaftseigentum. Die genaue Abgrenzung finden Sie in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan. Dort sind auch mögliche Sondernutzungsrechte an Terrassen, Gartenflächen oder Stellplätzen festgehalten.
Welche laufenden Kosten entstehen nach dem Kauf? Zu den laufenden Kosten gehören regelmäßig das Hausgeld, die Grundsteuer, Versicherungen, Verbrauchskosten und Beiträge zur Erhaltungsrücklage. Bei einer Ferienvermietung kommen Kosten für Vermarktung, Gästebetreuung, Reinigung, Wäsche und technische Dienstleistungen hinzu. Die konkrete Höhe hängt von der Wohnung, der Größe des Gebäudes, der Ausstattung und dem Vermietungskonzept ab. Vor dem Kauf erhalten Sie von uns den verfügbaren Wirtschaftsplan oder eine nachvollziehbare Kostenschätzung.
Was ist das Hausgeld? Mit dem Hausgeld decken die Wohnungseigentümer die laufenden gemeinschaftlichen Kosten des Gebäudes. Dazu können beispielsweise Versicherungen, Allgemeinstrom, Hausverwaltung, Reinigung gemeinschaftlicher Flächen, Gartenpflege und technische Wartungen gehören. Ein Teil des Hausgeldes kann außerdem in die Erhaltungsrücklage fließen. Die genaue Zusammensetzung ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Was ist die Erhaltungsrücklage? Die Erhaltungsrücklage dient dazu, zukünftige Arbeiten am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Dazu können beispielsweise Maßnahmen am Dach, an der Fassade oder an gemeinschaftlichen technischen Anlagen gehören. Die Erhaltungsrücklage ist in aller Regel gering, weil unsere Projekte technische Neubauqualität haben und zusätzlich die Gewährleistung von 5 Jahren besteht.
8. Ferienvermietung und Baltic Hideaways
Unterstützen Sie mich bei der Ferienvermietung? Ja, wir bieten Ihnen mit unserer Betriebsgesellschaft Baltic Hideaways einen professionellen Vermietungsservice an. Unser Team kümmert sich dabei um die wesentlichen operativen Aufgaben rund um die Vermietung Ihrer Ferienwohnung. Dazu gehören insbesondere der Vertrieb, die Buchungsabwicklung, die Betreuung Ihrer Gäste vor Ort, die Reinigung und die Abrechnung. Unser Ziel ist es, dass Sie operativ nicht mit der Ferienvermietung belastet werden. Gerne zeigen wir Ihnen Referenzprojekte und geben Ihnen Einblick in die Vermietungsdaten unserer eigenen Immobilien. Den konkreten Leistungsumfang des Vermietungsservice erläutern wir Ihnen gerne anhand unseres Vermietungsvermittlungsvertrags.
Muss ich Baltic Hideaways mit der Vermietung beauftragen? Nein, Sie können sich auch für einen anderen Vermietungsdienstleister entscheiden. Sie sind also bei der Auswahl des Vermietungsdienstleisters vollständig frei. Weiterhin können Sie auch nach Abschluss jeder Saison den Dienstleister wechseln.
Welche Leistungen umfasst der Vermietungsservice? Unser Vermietungsservice umfasst die Vermarktung auf geeigneten Buchungskanälen, die Preissteuerung, die Buchungsabwicklung, die Gästekommunikation, die Betreuung vor Ort, die Reinigung und die Abrechnung. Vertriebskanäle sind dabei insbesondere die Website der Immobilie, eine telefonische Reservierungsannahme an 7 Tagen von 8:00 bis 22:00 Uhr sowie die Präsenz bei den OTAs, zum Beispiel Booking, Expedia, Airbnb und Check24. Erfahrungsgemäß erreichen wir in der Ferienvermietung 220 bis 280 vermietete Tage pro Jahr.
Kümmert sich Baltic Hideaways auch um Reinigung und Gästebetreuung? Ja, diese Leistungen gehören bei unserem vollständigen Vermietungsservice zu den Kernleistungen. Unser Team organisiert die Reinigung der Wohnung und kümmert sich um die Betreuung Ihrer Gäste vor Ort. Wir haben insgesamt 100 Kolleginnen und Kollegen an verschiedenen Ostsee-Standorten im Einsatz.
Welche Kosten entstehen für die Ferienvermietung? Bei uns kosten alle Leistungen des Vermietungsservice 20% des Netto-Vermietungserlöses. Das umfasst bereits auch die externen Marketing- und Vertriebskosten.
Wie viel von den Vermietungserlösen verbleibt mir als Eigentümer? Neben den Kosten für den Vermietungsservice fallen die typischen Hausnebenkosten an. Als Daumenregel sind dies erfahrungsgemäß rund 10% der Netto-Vermietungserlöse. Die Reinigungskosten sind durch die Endreinigungspauschale ein „durchlaufender Posten“. Im Ergebnis kann man mit 70% der Netto-Vermietungserlöse als tatsächlichem Cashflow rechnen.
Wie hoch sind die möglichen Vermietungserlöse? Die Höhe der Vermietungserlöse hängt vor allem vom Ort, der Mikrolage, der Größe, der Ausstattung und den Eigennutzungszeiten ab. Unsere Ferienwohnungen erzielen in der Regel Netto-Vermietungserlöse zwischen 25.000 und 75.000 EUR im Jahr. Aufgrund unserer operativen Erfahrungswerte in der Vermietung können wir bei näherem Interesse gerne eine Prognose erstellen. Gerne stellen wir Ihnen auch reale Beispieldaten unserer eigenen Ferienimmobilien zur Verfügung.
Gibt es gesetzliche Begrenzungen für die Höhe der Ferienmiete? Die klassische Wohnraummietregulierung gilt für die kurzfristige Vermietung an wechselnde Feriengäste grundsätzlich nicht. Die Übernachtungspreise können daher markt- und saisonabhängig gestaltet werden. Dies ist im Vergleich zur klassischen Wohnraumvermietung ein großer Vorteil.
Wie werden meine Vermietungserlöse abgerechnet? Sie erhalten eine nachvollziehbare Abrechnung über alle einzelnen Buchungsumsätze und die vereinbarten Kosten. Die Auszahlung erfolgt in den im Vermietungsvertrag festgelegten Abständen.
Wie lange läuft der Vermietungsvertrag? Unsere Vermietungsverträge haben grundsätzlich eine kurze Laufzeit und verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Dadurch bleiben Sie flexibel und können den Vermietungsservice auf Wunsch innerhalb beziehungsweise zum Ende einer Saison wechseln.
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